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Bundesregierung korrigiert Vorgehen: KfW-Förderanträge werden nun doch bearbeitet

Die Entscheidung der Bundesregierung, ohne Vorwarnung erfolgreiche KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen mit sofortiger Wirkung einzustellen, wird auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion korrigiert. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


"Alle 24.000 bereits eingereichten KfW-Anträge für energieeffizientes Bauen werden nun doch bearbeitet. Dies betrifft die Effizienzhäuser 55 und 40. Das ist eine gute Nachricht für Häuslebauer und das Kreis Klever Handwerk. Die Kritik und Sorgen aller Beteiligten am Förderstopp der Ampel-Regierung sind berechtigt. Denn Häuslebauer und Handwerker brauchen Planungssicherheit. Auch wenn die bereits eingereichten Förderanträge nun bearbeitet werden: Die Regierung bleibt auf halbem Wege stehen, denn viele Häuslebauer und Unternehmen hatten sich darauf verlassen, auf Grundlage der geltenden Förderbedingungen bis zum 31. Januar 2022 Anträge einreichen zu können. Für 2022 sollen nun nur noch Förderanträge für den strengeren Standard des Effizienzhauses 40 möglich sein, allerdings bei reduzierten Fördersummen und einem insgesamt geringeren Förderbudget. Über die konkrete Ausgestaltung der Förderung ist jedoch noch nichts bekannt. Ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz brauchen aber verlässliche politische Rahmenbedingungen", so der CDU-Abgeordnete.


Die Bundesregierung hatte am 24. Januar mitgeteilt, dass die derzeitige Förderung der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Bau effizienter Gebäude (Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40) mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde. Alle eingereichten, aber noch nicht bewilligten Anträge sollten keine Förderung mehr erhalten. Hiervon waren insgesamt 24.000 Antragsteller betroffen. Offiziell sollte die Antragstellung für das Förderprogramm erst am 31. Januar 2022 enden.

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