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Bundestag beschließt Anpassung des Elterngeldes

Damit die Corona-Situation nicht zu Nachteilen beim Elterngeldbezug führt, hat der Bundestag heute im „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ vorübergehende Neuregelungen beschlossen. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.

„Seit Beginn der Alltagsbeschränkungen sind vermehrt Familien und werdende Eltern mit Fragen zum Elterngeld auf mich zugekommen. Mit den beschlossenen Neuregelungen werden ihnen die Sorgen genommen, aufgrund der Corona-Pandemie beim Elterngeldbezug Nachteile zu erfahren“, so Rouenhoff.

Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben auch bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate bei der Elterngeldbemessung ausklammern.

Ferner können Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 aufgrund der Systemrelevanz ihres Berufs zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn es die Lage wieder zulässt, spätestens aber zum Juni 2021. Die später genommenen Monate haben bei einem weiteren Kind ebenfalls keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Außerdem sollen Eltern den so genannten Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen.

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