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Jobcenter können Kosten digitaler Endgeräte für bedürftige Schüler übernehmen

Im vergangenen Sommer hat der Bund den DigitalPakt Schule um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollten die Länder dabei unterstützt werden, Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten, die dann bedürftigen Schülern zur Verfügung gestellt werden. Sofern eine flächendeckende Umsetzung noch nicht gelungen ist, dürfen nun auch die Jobcenter die Anschaffungskosten von digitalen Endgeräten übernehmen. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„In den Regionen, wo das Sofortausstattungsprogramm des Bundes noch nicht umgesetzt werden konnte, besteht nun die Möglichkeit, die Kosten digitaler Endgeräte beim Jobcenter geltend zu machen“, so der CDU-Abgeordnete.


Die Bundesagentur für Arbeit wurde wie folgt angewiesen: Die Jobcenter werden die Kosten für digitale Endgeräte wie z.B. Laptops, Tablets oder Drucker für bedürftige Schülerinnen und Schüler übernehmen, wenn kein anderes Gerät, insbesondere keines vonseiten der Schule, vorhanden ist. Die Familien können den entsprechenden Bedarf beim Jobcenter geltend machen, der im Regelfall bis zu 350 Euro betragen kann. Damit dies auch in den kommunalen Jobcentern umgesetzt werden kann, ist die neue Regelung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.


Mit dem DigitalPakt Schule hatte der Bund fünf Milliarden Euro für Investitionen in eine flächendeckende Infrastruktur für digitales Lernen zugesagt. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Bund seine Anstrengungen ausgeweitet. 500 Millionen Euro wurden für ein Sofortausstattungsprogramm bereitgestellt, damit Schulen Laptops für diejenigen Schüler bereitstellen können, die zu Hause keine eigenen Endgeräte nutzen können. Weitere 500 Millionen Euro sind zur Förderung von Administratoren vorgesehen, die sich um die digitale Technik kümmern. Und nochmals 500 Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung, um Lehrerinnen und Lehrer mit Laptops auszustatten.

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