Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz
zum autonomen Fahren beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen
Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – örtlich begrenzt auf vorher festgelegten
Betriebsbereichen. Damit ist Deutschland weltweit das erste Land, das im Bereich des
autonomen Fahrens einen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Dies teilte der Kreis
Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.
„Autonomes Fahren ist ein zentrales Element für neue, innovative Verkehrskonzepte.
Gerade in ländlichen Regionen, in denen der öffentliche Personennahverkehr häufig
nicht so gut ausgebaut ist, bietet autonomes Fahren große Chancen. Ziel muss es sein,
Ortsteile und Innenstädte verkehrstechnisch besser miteinander zu vernetzen, im
Interesse von Schülern, Berufstätigen und weniger mobilen älteren Menschen. Auch
wenn dies noch einige Zeit dauern wird: Ein wichtiger Grundstein für die Mobilität der
Zukunft auch im ländlichen Raum ist jetzt gelegt“, so Rouenhoff.
Mit dem Gesetz werden erstmalig Vorschriften zur Einführung von fahrerlosen
Kraftfahrzeugen in den Regelbetrieb auf nationaler Ebene geschaffen. Mögliche
Einsatzszenarien für führerlose Kraftfahrzeuge sind zum Beispiel der Shuttle-Verkehr,
Fahrgasttransportsysteme für kurze Strecken, autonome Transportsysteme (Hub-to-Hub)
oder nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten.
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