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Rouenhoff bekräftigt Forderung nach Beibehaltung des derzeitigen Mehrwertsteuersatzes in Gastronomie

Der Bundestagsabgeordnete des Kreises Kleve Stefan Rouenhoff (CDU) unterstützt die Forderung von Landrat Christoph Gerwers, den derzeit geltenden Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie auch über den 1. Januar 2024 hinaus beizubehalten.

Der Mehrwertsteuersatz auf Speisen wurde in der Branche in der Corona-Pandemie auf sieben Prozent reduziert, um eine Insolvenzwelle bei Gaststätten zu verhindern. Viele gastronomische Betriebe haben sich jedoch bis heute nicht von den Folgen der Pandemie erholt. Die Situation der Branche ist auch aufgrund der hohen Inflationsrate nach wie vor kritisch. Die Gaststättenbranche verzeichnet im dritten Jahr in Folge Verluste. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 weiterhin 12,5% unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist schon jetzt die Zahl der Unternehmen in der Branche drastisch von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte deshalb bereits im Juni gefordert, den derzeit geltenden Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus beizubehalten. Vor diesem Hintergrund hatte die Unionsfraktion am 21. Juni 2023 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages dazu einen Gesetzentwurf zur Entfristung der Mehrwertsteuerermäßigung zur Abstimmung gestellt.

„Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion wurde bedauerlicherweise von SPD, Grünen und FDP abgelehnt und fand keine Mehrheit im Deutschen Bundestag“, erklärt Rouenhoff.

„Insbesondere die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch FDP und SPD überrascht doch sehr. Noch Anfang des Jahres hatte sich der Bundesfinanzminister und FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner für eine Entfristung des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ausgesprochen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich im Wahlkampf positiv zur aktuellen Regelung geäußert. Bundeskanzler und Bundesfinanzminister muss bewusst sein, dass die geplante Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 eine enorme wirtschaftliche Belastung für unsere gastronomischen Betriebe darstellt und unweigerlich zu einem weiteren Preisanstieg für die Gäste führen wird“, erklärt Rouenhoff. Rouenhoff betont weiter: „Eine lebendige und vielfältige gastronomische Kultur trägt wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität von Städten und Gemeinden als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Hier sind Landrat Christoph Gerwers und ich uns absolut einig. Viele Kommunen haben immer noch mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Gaststätten als Orte der Begegnung, des Austauschs und der Geselligkeit erhalten, auch damit Orts- und Stadtkerne lebendig bleiben.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete erklärte in seinem Antwortschreiben an Landrat Christoph Gerwers, dass er nochmals mit der Unionsfraktion und den zuständigen Berichterstattern der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sprechen werde. Er werde nichts unversucht lassen, um den aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie über den 1. Januar 2024 beizubehalten. Allerdings liege die letztendliche Entscheidung über die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in den Händen der Koalition von SPD, Grünen und FDP, so Rouenhoff.

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