In den vergangenen Monaten sind in der deutschen Fleischindustrie katastrophale Missstände zu Tage getreten, die auf die missbrauchsanfälligen Werkverträge zurückzuführen sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist fest entschlossen, die bestehenden Missstände in der Fleischwirtschaft durch neue gesetzliche Regelungen schnellstmöglich zu beseitigen.
Die in der Fleischwirtschaft regelmäßig zur Anwendung kommenden Werkverträge werden in der Öffentlichkeit jedoch immer wieder mit der Arbeitnehmerüberlassung gleichgesetzt, die im Jargon auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnet wird. Diese Gleichsetzung ist bedauerlich, da zwischen beiden Arbeitsverhältnissen fundamentale Unterschiede bestehen.
Wenn von Werkverträgen in der Fleischindustrie gesprochen wird, so handelt es sich regelmäßig um solche Verträge, mit denen Fleischereibetriebe ihre Subunternehmen mit der Erledigung einer bestimmten Arbeit beauftragen, zum Beispiel mit der Zerlegung einer bestimmten Menge an Rindern zu einem vorher festgelegten Preis. Hierbei entscheidet der Subunternehmer darüber, wie viele Mitarbeiter er für die zu erledigende Arbeit einsetzt und welchen Lohn die Mitarbeiter erhalten. Den an den Subunternehmer vergebenen Auftrag kann dieser auch erneut an weitere Subunternehmen vergeben.
Hiervon zu unterscheiden ist die Arbeitnehmerüberlassung, bei der die hierin Beschäftigten (sog. Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter) vollständig in die Arbeitsorganisation etwa eines Fleischereibetriebs eingebunden sind. Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter werden beim Arbeits- und Gesundheitsschutz genauso behandelt wie die Stammbelegschaft. Sie sind sozialversicherungspflichtig und in aller Regel beim Personaldienstleister unbefristet angestellt. Die Bezahlung erfolgt nach Zeitarbeitstarif, der zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) auf Arbeitgeberseite sowie sämtlichen acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verhandelt und beschlossen wurde. Die Bezahlung liegt über dem Mindestlohn. Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein vom Gesetzgeber stark regulierter Bereich.
Vor diesem Hintergrund ist ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie dringend erforderlich. Anhaltspunkte, die ein Verbot der Arbeitnehmerüberlassung auch nur im Ansatz rechtfertigen, liegen hingegen nicht vor.
Wir sollten eine sachliche, auf Fakten basierende Diskussion führen, nicht emotional aufgeladene, ideologische Debatten. Die im Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes vorgesehene Verbesserung der Unterkunftssituation der Beschäftigten wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht infrage gestellt, sondern mit Nachdruck gefordert. Die vorgesehene Verbesserung der Unterkunftssituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie wird auch nicht durch ein Fortbestehen der Arbeitnehmerüberlassung verwässert.
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