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Umsetzung des Bürgschaftsprogramms für Gartenbauer dringend notwendig

Aufgrund der teilweisen Schließung von Gartencentern, Blumenfachgeschäften und auch Baumärkten bangen viele Gartenbaubetriebe, insbesondere Blumen- und Zierpflanzenproduzenten, um ihre wirtschaftliche Existenz. Beschlossene Hilfsmaßnahmen gilt es daher schnell umzusetzen. Dies teilen die Bundestagsabgeordneten Michael von Abercron und Stefan Rouenhoff mit.

Die beiden Bundestagsabgeordneten haben innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Initiative gestartet, der sich 11 weitere Unionspolitiker mit starkem Bezug zur Gartenbaubranche angeschlossen haben. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesfinanzminister Olaf Scholz fordert die Gruppe eine schnelle Umsetzung des Bürgschaftsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

„Das bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank geplante Bürgschaftsprogramm ist immer noch nicht abrufbar. Das muss jedoch sehr schnell gelingen. Denn viele der kapitalintensiven Betriebe, die eigentlich mit der Frühjahrsvermarktung jetzt und in den nächsten Wochen den Großteil ihres Jahresumsatzes realisieren, brauchen jetzt dringend Liquidität“, so Rouenhoff.

Während gewerbliche Betriebe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Kredite mit einer Haftungsfreistellung bzw. Ausfallbürgschaft von bis zu 90 Prozent besichert bekommen, gelten für die Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe diese Konditionen bisher noch nicht.

„Es ist jetzt entscheidend, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium dafür Sorge tragen, dass die Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sehr rasch die in Aussicht gestellten Bürgschaften tatsächlich auch in Anspruch nehmen können. Es gilt hier keine weitere Zeit zu verlieren“, erklärt der Abgeordnete von Abercron.

Die LR wurde 1949 durch Gesetz als zentrales Refinanzierungsinstitut für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit gesetzlichem Förderauftrag. Das Angebot der Bank richtet sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger Verbindung zur Landwirtschaft stehen.

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