Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, GPVG) beschlossen. Es
enthält neue Regelungen, die finanzielle Hilfen für Krankenhäuser im ländlichen Raum
sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (z.B. Müttergenesungswerke)
sicherstellen und bis zu 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
schaffen. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.
„Wir benötigen eine gute Gesundheitsversorgung auch im ländlichen Raum. Das heute im
Bundestag verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz ist
hierfür ein wichtiger Baustein. Das Gesetz hilft auch den Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen im Kreis Kleve. Es bezieht auch die Kinder- und Jugendmedizin in die
zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser ein. Darüber hinaus
erhalten die Müttergenesungswerke einen stärkeren Hebel, wenn sie mit Krankenkassen
über die Vergütungsvereinbarung verhandeln“, so der CDU-Abgeordnete.
Mit dem GPVG werden gestaffelte Zuschläge für Krankenhäuser mit
basisversorgungsrelevanten Fachabteilungen eingeführt, die die bereits bestehenden
Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker fördern. Darüber hinaus können auch
Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen
Sicherstellungszuschlag erfüllen, ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für
bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Neben den
bereits bestehende Regelungen des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes sieht das Gesetz auch
vor, dass Krankenkassen und Träger zugelassener Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen anpassen, um den
pandemiebedingten Veränderungen im täglichen Leistungsgeschehen Rechnung zu tragen.
Dies kann den Ausgleich von Mehraufwänden bei Personal- und Sachkosten sowie
fehlende Einnahmen durch pandemiebedingte Minderbelegungen betreffen, die durch die
bisher vereinbarten Vergütungen nicht abgebildet werden. Darunter fallen auch
Müttergenesungswerke wie das Marianne van den Bosch Haus in Goch.
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