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Kreis Klever CDU-Abgeordnete werben bei der niederländischen Regierung für gegenseitige Anerkennung

Die Kreis Klever CDU-Abgeordneten Margret Voßeler-Deppe, Dr. Günther Bergmann und Stefan Rouenhoff haben sich in einem gemeinsamen Brief mit 52 weiteren Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag sowie den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an die niederländische Ministerin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Cora van Nieuwenhuizen, gewandt, um für eine gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme zum begleiteten Fahren für Fahranfänger zu werben.


Anlass hierfür ist die bisher ablehnende Haltung der Niederlande gegenüber einer wechselseitigen Anerkennung der nationalen Programme zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren. Wie das Bundesverkehrsministerium den Abgeordneten mitteilte, ist für eine Anerkennung der in Deutschland ausgestellten Bescheinigungen für das begleitete Fahren ab 17 eine Änderung des niederländischen Rechts erforderlich. Dies möchten die Niederlande jedoch zurzeit nicht herbeiführen.


„Die gegenseitige Anerkennung der nationalen Programme würde eine rechtliche Grenze beseitigen und wäre ein weiterer Schritt zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Eine pragmatische und praxisnahe Lösung im Sinne der Fahranfängerinnen und Fahranfänger muss das Ziel aller Beteiligten sein“, so die Kreis Klever Abgeordneten.


Auf Initiative der Abgeordneten hatte bereits im Oktober 2019 die Verkehrsministerkonferenz in einem Beschluss das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Verhandlungen mit dem niederländischen Verkehrsministerium zur gegenseitigen Anerkennung des deutschen Programms „Begleitetes Fahrens ab 17“ und des niederländischen Modells „2toDrive“ zu intensivieren und zeitnah eine unbürokratische Regelung zu vereinbaren.


Das begleitete Fahren ab 17 Jahren auf Strecken im deutsch-niederländischen Grenzraum stößt an fahrpraktische und rechtliche Hindernisse. Sehr grenznahe Straßen, die in ihrem Verlauf mehrfach und teils ohne explizite Kennzeichnung die Staatsgrenzen überqueren, dürfen deutsche Jugendliche und ihre Begleitpersonen nicht benutzen. Je nach Wohnort und Auslandsbezug der Jugendlichen bleiben so naheliegende Übungsfahrten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aus.

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