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Rouenhoff: „Bund fördert ab sofort Gebiete mit einer Versorgung von weniger als 100 Mbit/s“

Ab sofort können Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland eine Förderung vom Bund für den Breitbandausbau in sogenannten "Grauen Flecken", also in Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), beantragen. Damit wird die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Internetversorgung unter 30 Mbit/s ("Weiße Flecken") förderfähig. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Die Corona-Pandemie hat uns nochmal sehr deutlich vor Augen geführt: Schnelles Internet ist heutzutage unverzichtbar – egal ob beim Home Office oder Home Schooling. Auch viele Betriebe sind auf eine funktionierende, schnelle Datenübertragung angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass der Bund ab sofort den Breitbandausbau in allen Gebieten mit weniger als 100 Mbit/s fördert. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Bürger und Unternehmen im Kreis Kleve, die von der neuen Förderrichtlinie besonders profitieren werden“, so der CDU Abgeordnete.


Für eine schnelle Versorgung von Haushalten in extremen Einzel- oder Randlagen eines Fördergebietes, deren Erschließungsaufwand erheblich von dem übrigen Erschließungsaufwand abweicht und der besonders hohe Kosten verursacht, plant die Bundesregierung außerdem einen Zuschuss für Anschlüsse etwa mit Satelliten- oder Richtfunktechnologie. Bezuschusst werden die Anschaffung technischer Ausrüstung und deren Installation. So können auch besonders abgelegene Standorte mit leistungsstarkem Internet erschlossen werden.


Besonders wichtige Anschlüsse (Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbegebiete, lokale Behörden und Verkehrsknotenpunkte wie z.B. Bahnhöfe) sind auch oberhalb der Grenze von 100 Mbit/s förderfähig.


Ziel des Förderprogramms für den Breitbandausbau ist es, bis zum Jahr 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen zu bewerkstelligen. Die Fördermittel werden hauptsächlich über das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" bereitgestellt. Dieses speist sich überwiegend aus den Einnahmen aus der Frequenzversteigerung 2019 sowie aus dem regulären Bundeshaushalt.

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