Die Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die dafür notwendigen Schlussabrechnungen noch bis Ende September dieses Jahres einreichen. Auf die Fristverlängerung einigten sich Bund und Länder in der vergangenen Woche bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz mit den Organisationen der Berufe, die für die Prüfung zuständig sind.
Viele Steuerberater hatten sich in den vergangenen Wochen an die Politik gewandt. Grund: Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Die Bewilligungsstellen der Länder sind kaum in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400 000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60 000 Fälle, beschieden. Rouenhoff teilte die Kritik und brachte gemeinsam mit seinen Kollegen aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung der wirtschaftspolitischen Sprecherin Julia Klöckner einen Gesetzentwurf zur Verlängerung in den Deutschen Bundestag ein.
Stefan Rouenhoff: „Wir als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag fordern eine Verlängerung der Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Am 13. März hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin in der vergangenen Woche vereinbart, die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 zu verlängern. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es sollten weitere Schritte folgen: Die Prüfung der Schlussabrechnungen - sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung - muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden, statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen.“
Zweckmäßig wäre es laut Rouenhoff, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könne insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfbedürftiger Fälle konzentrierten. Schließlich bräuchten Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten.
Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu
beantworten. Bund und Länder wollen diese Frist auf 21 Tage ausdehnen. Die Union
fordert, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier
Wochen einzuräumen.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und
Selbstständige, die wegen der Pandemie viel weniger Umsatz machten, nach
Ministeriumsangaben mit mehr als 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln unterstützt.
Damit die Antragstellenden die Mittel schnell erhielten, wurde das Geld demnach meist
auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Daher sind die Schlussabrechnungen notwendig, um
die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich
zustehen, abzugleichen. Das kann laut Ministerium je nach gewählten Programmen zu
einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
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