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Schnelle und umfassende Hilfen für die von neuen Corona-Einschränkungen betroffenen Branchen

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen weitere temporäre Einschränkungen beschlossen, die einzelne Wirtschaftsbranchen hart treffen. Deshalb wird der Bund nun die “Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ als neues Hilfsinstrument einführen. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.

„Unternehmen und Selbstständige haben seit Beginn der COVID-19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Der erneute Lockdown stellt viele von ihnen vor neue Herausforderungen. Es sind daher schnelle und umfassende Wirtschaftshilfen notwendig, die über die bereits bestehenden Hilfsprogramme hinausgehen. Deshalb wird der Bund eine Außerordentliche Wirtschaftshilfe auflegen, um denjenigen unter die Arme zu greifen, die ihren Geschäftsbetrieb infolge der neuen Einschränkungen weitestgehend einstellen müssen. Denn die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen tragen für unsere gesamte Gesellschaft eine große Last und verdienen daher unsere Unterstützung“, so der CDU-Abgeordnete und Wirtschaftspolitiker Rouenhoff.

Die neue Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro umfassen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist beziehungsweise wird. Die neue Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, um rasch und unbürokratisch helfen zu können. Bezugsgröße ist der Umsatz im November 2019, der bei einer Unternehmensgröße bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu 75 Prozent vergütet wird. Für größere Unternehmen fällt dieser Prozentsatz niedriger aus. Maßgeblich sind dazu die Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Die gewährte Außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum verrechnet, etwa dem Kurzarbeitergeld oder der Überbrückungshilfe.

Ein Beispiel:

Eine Gaststätte hatte im November 2019 Umsätze in Höhe von 100.000 Euro und muss nun im November 2020 schließen. Der Erstattungsbetrag liegt also bei rund 75.000 Euro (75 Prozent des Umsatzes), abzüglich sonstiger Hilfen.

Wenn die Beschäftigten während der Zeit der Schließung in Kurzarbeit sind und das Unternehmen durch das Kurzarbeitergeld in Höhe von 25.000 Euro für den Monat unterstützt wird, würde dieser Betrag verrechnet und es würden dementsprechend 50.000 Euro außerordentliche Wirtschaftshilfe ausbezahlt.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Solo-Selbstständige haben ein Wahlrecht, indem sie als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen können.

Die Bundesregierung arbeitet intensiv am schnellstmöglichen Einsatz des neuen Instruments. Er wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dadurch wird eine Infrastruktur genutzt, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.

Auch die bestehenden Hilfen werden verlängert und weiterentwickelt. Der KfW-Schnellkredit hat sich als wichtige Stütze bewährt und wird nun auch für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigen geöffnet. Die Unternehmen können den Schnellkredit über ihre Hausbanken in Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum bis Juni 2021 verlängert und erhalten verbesserte Konditionen, da einige Wirtschaftsbereiche, wie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, auch in den kommenden Monaten noch unter Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes leiden werden.

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