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Baurecht für Sauenhalter geändert: Stallumbauten nun leichter möglich

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz können nun endlich bauliche Veränderungen an Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung vorgenommen werden, die bisher durch Regelungen im Baurecht nicht möglich waren. Dies teilte der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Viele Sauenhalter sind bereit, in Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls zu investieren. Das bestehende Baurecht blockierte aber bisher entsprechende Stallumbauten. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz haben wir diese Hürde beseitigt. Das gibt den Sauenhaltern endlich die notwendige Planungssicherheit. Das Bundeslandwirtschafts-ministerium fördert den Umbau der Stallungen mit insgesamt 300 Millionen Euro“, so Rouenhoff.


Rouenhoff bezeichnet die neue Regelung gleichwohl nur als einen ersten Schritt. Denn andere Nutztierhalter hätten diese Möglichkeit noch nicht. Auch hier müsse es noch zu Verbesserungen kommen. Denn aufgrund bisheriger Regelungen im Baurecht verlieren Nutztierhalter bei Stallumbauten den Bestandsschutz. Durch das nun verabschiedete ‚Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung‘ sind entsprechende Baumaßnahmen von Sauenhaltern jetzt genehmigungsfähig.


Seit dem 17. April 2021 können Sauenhalter bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge im Rahmen des Bundesprogramms für den Stallumbau einreichen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2021. Weitere Informationen zu dem Förderprogramm können auf der Internetseite der BLE abgerufen werden:

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