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Bundestag beschließt bessere Bezahlung von Pflegekräften

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 in zweiter und dritter Lesung das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden Teile der Pflegereform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) umgesetzt. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem eine verbindliche Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif oder in Tarifhöhe. Dies teilte der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Pflegerinnen und Pfleger sowie Betreuungskräfte sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Sie leisten mit ihrer täglichen Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Das ist in der Corona-Pandemie nochmals besonders deutlich geworden. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Pflegekräfte nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlt und damit für ihre anspruchsvolle Arbeit angemessen entlohnt werden. Es ist gut, dass nun eine solche Regelung getroffen wurde“, so der CDU-Abgeordnete.


Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach tariflichen oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch die damit verbundenen steigenden Kosten nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig – neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag – einen Zuschlag zu den Pflegekosten. Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf z.B. nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege weiter ausgebaut werden.


Ab dem Jahr 2022 soll zudem die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, wodurch der Pflegeversicherung jährlich zusätzliche 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Reform beinhaltet für 2022 zudem einen ergänzenden Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

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