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Bundestag stärkt Stellung von Landwirten und Gartenbauern gegenüber dem Handel

Aktualisiert: 17. Mai 2021

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung stärkt der Gesetzgeber die Stellung von Landwirten und Gartenbauern gegenüber dem Groß- und Einzelhandel. Ab sofort ist es großen Einzelhandelsketten etwa verboten, die Bestellung von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig zu stornieren. Gleichzeitig dürfen Händler nicht mehr einseitig die Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Qualitätsstandards ändern. Auch die Lagerkosten großer Einzelhändler dürfen nicht mehr auf die Lieferanten abgewälzt werden. Ab sofort gilt damit das Prinzip: Wer bestellt, der zahlt.


Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve, Stefan Rouenhoff, begrüßt die Neuregelung: „Kleine landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbauer hatten bisher eine relativ schwache Markt- und Verhandlungsposition gegenüber den milliardenschweren Einzelhandelskonzernen. Die Vertragsbedingungen wurden ihnen faktisch diktiert. Das Agrarmarktstrukturgesetz schiebt unlauteren Handelspraktiken nun einen Riegel vor. Mit der Neuregelung stärken wir die Stellung von Landwirten und Gartenbauern gegenüber dem Handel. Davon profitieren auch Betriebe in unserer Region, die unter immer höheren Standards bei stagnierenden Preisen produzieren müssen“, so der CDU-Abgeordnete.


Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wird die EU-Richtlinie 2019/633 gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt, wobei der deutsche Gesetzgeber den ihm gegebenen Handlungsspielraum der EU-Richtlinie umfassend genutzt hat.

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