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Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum wird mit neuem Bundesgesetz gestärkt

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und

Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, GPVG) beschlossen. Es

enthält neue Regelungen, die finanzielle Hilfen für Krankenhäuser im ländlichen Raum

sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (z.B. Müttergenesungswerke)

sicherstellen und bis zu 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

schaffen. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Wir benötigen eine gute Gesundheitsversorgung auch im ländlichen Raum. Das heute im

Bundestag verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz ist

hierfür ein wichtiger Baustein. Das Gesetz hilft auch den Gesundheits- und

Pflegeeinrichtungen im Kreis Kleve. Es bezieht auch die Kinder- und Jugendmedizin in die

zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser ein. Darüber hinaus

erhalten die Müttergenesungswerke einen stärkeren Hebel, wenn sie mit Krankenkassen

über die Vergütungsvereinbarung verhandeln“, so der CDU-Abgeordnete.


Mit dem GPVG werden gestaffelte Zuschläge für Krankenhäuser mit

basisversorgungsrelevanten Fachabteilungen eingeführt, die die bereits bestehenden

Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker fördern. Darüber hinaus können auch

Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen

Sicherstellungszuschlag erfüllen, ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für

bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Neben den

bereits bestehende Regelungen des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes sieht das Gesetz auch

vor, dass Krankenkassen und Träger zugelassener Vorsorge- und

Rehabilitationseinrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen anpassen, um den

pandemiebedingten Veränderungen im täglichen Leistungsgeschehen Rechnung zu tragen.

Dies kann den Ausgleich von Mehraufwänden bei Personal- und Sachkosten sowie

fehlende Einnahmen durch pandemiebedingte Minderbelegungen betreffen, die durch die

bisher vereinbarten Vergütungen nicht abgebildet werden. Darunter fallen auch

Müttergenesungswerke wie das Marianne van den Bosch Haus in Goch.

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