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Kostenbeteiligung bei Bahnübergängen: Finanzielle Entlastung für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu entlasten. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit. Die Regelung ist Bestandteil des Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.


Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße tragen bisher der Bund, die Eisenbahn des Bundes (Deutsche Bahn AG) und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten. Die neue Regelung sieht vor, die Kommunen von den Kosten zu befreien. Künftig wird der Bund die Hälfte, die Deutsche Bahn AG ein Drittel und das Bundesland, in dem die Kreuzung liegt, die übrigen Kosten tragen. Die Befreiung der Kommunen von den Kosten bezieht sich auf Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit oder Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erforderlich sind (§ 3 EKrG).


Das neue Gesetz findet auf Kosten von entsprechenden Bauleistungen Anwendung, die den Kreuzungsbeteiligten nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist hierfür das Datum der Rechnungsstellung entscheidend. Die neue gesetzliche Regelung kann somit auch Städte und Gemeinden im Kreis Kleve mit bundeseigener Schieneninfrastruktur finanziell entlasten. Mit der noch notwendigen Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist zu rechnen.


Die neue Regelung soll zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz beitragen und bewirken, dass Kreuzungsbauwerke schneller realisiert werden können.

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