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Neues Gesetz sorgt für besseres Mobilfunknetz im ländlichen Raum

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche eine umfassende Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Von dem Telekommunikations-modernisierungsgesetz wird vor allem der ländliche Raum profitieren. Die neue Regelung schafft die Voraussetzungen für eine umfassende, flächendeckende Mobilfunkversorgung auch in ländlich geprägten Regionen Deutschlands wie dem Kreis Kleve. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff hatte in den vergangenen Wochen im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit rund einem Dutzend Unionsabgeordneten aus ländlichen Regionen für entsprechende Verbesserungen geworben und hierzu Forderungen aufgestellt.


„Wir brauchen eine leistungsfähige Mobilfunk-Infrastruktur in allen Regionen in Deutschland. Das muss selbstverständlich auch für eher ländlich geprägte Regionen gelten. Denn eine gute Mobilfunkversorgung gehört heute zur Daseinsvorsorge. Ich habe mich in den vergangenen Jahren immer wieder über Funklöcher im Kreis Kleve geärgert. Mit dem neuen Gesetz haben wir nun die Weichen dafür gestellt, dass Funklöcher auch an Kreisstraßen schon bald Geschichte sein werden“, so der CDU-Abgeordnete.


Bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens das 4G-Netz zur Verfügung stehen. Die Telekommunikationsunternehmen können nunmehr zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden (Lokales Roaming), wenn sie nicht freiwillig kooperieren wollen. Für demnächst folgende Frequenzvergabe-verfahren ist die Verbesserung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, nun gesetzlich fixiert.


Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wird zudem ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet geschaffen.

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