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Rouenhoff: Autonomes Fahren ist große Chance für ländliche Regionen

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz

zum autonomen Fahren beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür

geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen

Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – örtlich begrenzt auf vorher festgelegten

Betriebsbereichen. Damit ist Deutschland weltweit das erste Land, das im Bereich des

autonomen Fahrens einen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Dies teilte der Kreis

Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Autonomes Fahren ist ein zentrales Element für neue, innovative Verkehrskonzepte.

Gerade in ländlichen Regionen, in denen der öffentliche Personennahverkehr häufig

nicht so gut ausgebaut ist, bietet autonomes Fahren große Chancen. Ziel muss es sein,

Ortsteile und Innenstädte verkehrstechnisch besser miteinander zu vernetzen, im

Interesse von Schülern, Berufstätigen und weniger mobilen älteren Menschen. Auch

wenn dies noch einige Zeit dauern wird: Ein wichtiger Grundstein für die Mobilität der

Zukunft auch im ländlichen Raum ist jetzt gelegt“, so Rouenhoff.


Mit dem Gesetz werden erstmalig Vorschriften zur Einführung von fahrerlosen

Kraftfahrzeugen in den Regelbetrieb auf nationaler Ebene geschaffen. Mögliche

Einsatzszenarien für führerlose Kraftfahrzeuge sind zum Beispiel der Shuttle-Verkehr,

Fahrgasttransportsysteme für kurze Strecken, autonome Transportsysteme (Hub-to-Hub)

oder nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten.

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