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Rouenhoff: Mit den Missständen in der Fleischindustrie wird jetzt endlich aufgeräumt

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am vergangenen Freitag (27. November 2020) die letzten Streitpunkte beim geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie ausgeräumt. Das neue Gesetz sorgt für gute Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und eine vernünftige Unterbringung von Beschäftigten. Der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff begrüßt die Einigung.


„Mit dem nun erzielten Ergebnis wird endlich mit den Missständen in der Fleischindustrie aufgeräumt. Denn es darf nicht sein, dass Beschäftigte in der Fleischindustrie in unserem Land unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten und wohnen. Hiermit ist jetzt Schluss“, so der CDU-Abgeordnete.


Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Kompromiss beim geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie verständigt. Werkverträge werden verboten und die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften verbessert. Bei der Fleischverarbeitung wird zur Abdeckung von Produktionsspitzen Zeitarbeit in begrenztem Umfang möglich sein. Bei der Schlachtung und Zerlegung wird die Zeitarbeit verboten. Ausnahmen sind für kleine Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern vorgesehen. Das Gesetz wird noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Es soll zum Jahr 2021 in Kraft treten. Werkverträge sind dann ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich. Die Zeitarbeit in den Bereichen Schlachtung und Zerlegung ist ab dem 1. April 2021 verboten.

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