Bundestag und Bundesregierung beraten derzeit intensiv über die EEG-Novelle 2021. Der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff spricht sich in einem Positionspapier gemeinsam mit neun weiteren Abgeordneten aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür aus, bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen deutlich größeren Schwerpunkt auf die dezentrale Energieversorgung zu legen, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien schneller gelingt. Mit zusätzlichen Anreizen für private Haushalte und Unternehmen, dem Abbau bestehender bürokratischer Hürden und mit dem Leitmotiv „Eigenverbrauch vor Einspeisung“ soll dies aus Sicht der Unionsabgeordneten möglich gemacht werden.
In dem dreiseitigen Papier fordern Rouenhoff und seine Mitstreiter u.a., Privathaushalte und kleine Betriebe mit Photovoltaikanlagen von bis zu 30 kW Leistung von der EEG-Umlage zu befreien, sofern sie den produzierten Strom auch selbst nutzen (Eigenstromnutzung). Auch soll es für kleinere Photovoltaikanlagen, die bereits auf Hausdächern oder anderswo installiert sind und aus der staatlichen EEG-Förderung fallen, keine Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme geben, auch dann nicht, wenn sie für die Eigenstromnutzung vorgesehen sind. Rouenhoff macht sich zudem dafür stark, dass die Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW entfällt, dass die Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen an Windenergie-Projekten besser ausgestaltet werden und dass die Nutzung von Energiespeichern stärker unterstützt wird.
„Die Energieversorgung der Zukunft wird dezentral erfolgen. Deshalb müssen wir jetzt Privathaushalte und Betriebe durch neue Anreize und den Abbau von bürokratischen Hürden dazu bringen, in die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu investieren. Dazu zählt auch eine Vereinfachung der steuerlichen Abrechnung. In unserer Region haben bereits viele Privathaushalte, kleinere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Das gleiche gilt auch für Biogasanlagen. Gerade in unserer mittelständisch und landwirtschaftlich geprägten Region haben sich einige Betriebe mit der Stromerzeugung ein zweites Standbein aufgebaut, welches wir nicht weggeschlagen dürfen. Sollte es nicht gelingen, die Punkte bereits bei der anstehenden Reform einzuarbeiten, so müssen wir alles dafür tun, dass es noch im Frühjahr zu weiteren Anpassungen des EEG 2021 kommt“, so der CDU-Abgeordnete.
Die Überarbeitung des EEG soll noch in der letzten Sitzungswoche im Dezember 2020 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden und bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Weitere Änderungen könnten bereits Anfang 2021 folgen.
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