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Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlich Engagierten geeinigt. Erste Maßnahmen werden bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Ehrenamtliches Engagement ist auch bei uns am Niederrhein ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Miteinanders. Im Kreis Kleve gibt es alleine mehrere hundert Sportvereine mit tausenden Ehrenamtlern. Bundesweit engagierten sich in diesem Jahr rund 17 Millionen Menschen ehrenamtlich etwa in Musik- und Sportvereinen, kirchlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen. Was hier geleistet wird, kann gar nicht hoch genug geschätzt werden“, so Rouenhoff.


Um zu unterstreichen, wie wichtig die Arbeit der ehrenamtlichen Tätigkeit ist, werden die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer ab Januar 2021 angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Zuletzt wurden diese Pauschalen mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013 angehoben. Außerdem werden kleinere Vereine von Bürokratie entlastet. So steigt die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. bei einer Cafeteria oder Gaststätte im Vereinsheim) von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.


Auch der Katalog der förderungswürdigen Zwecke und Zweckbetriebe wurde angepasst und erweitert. Fürsorgeeinrichtungen für psychische und seelische Erkrankungen bzw. Behinderungen und Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen gehören jetzt zu den steuerfreien Zweckbetrieben. Auch Freifunk und Ortsverschönerungen wurden in den Katalog der förderungswürdigen Zwecke aufgenommen.

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