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Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen

Unternehmen, die vom Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 erfasst sind und ihr Geschäft vorläufig schließen müssen, werden finanziell unterstützt. Hierfür wird jetzt die Überbrückungshilfe III erweitert. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Der jetzt beschlossene Lockdown ist hart, aber er ist dringend notwendig. Denn wir müssen die Infektionsketten unterbrechen und die COVID-19 Fallzahlen deutlich reduzieren. Aber wir lassen die Betroffenen dabei nicht allein. So können Betriebe, die direkt oder indirekt von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind, auf die erweiterte Überbrückungshilfe III zugreifen“, so der CDU-Abgeordnete.


Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Sie können eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten beantragen. Es gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) sollen ermöglicht werden.


Die Überbrückungshilfen I, II, III unterstützen Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

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