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Bund verabschiedet Klima- und Energiepaket

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages ist ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zur Klima- und Energiepolitik verabschiedet worden. Dieses enthält unter anderem die Anhebung der deutschen Klimaschutzziele, Entlastungen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb, Sonderausschreibungen für Sonnen- und Windkrafterzeugung an Land, Anreize für die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland, ein vereinfachtes Repowering von Windkraftanlagen sowie die bessere Förderung von Biomasseanlagen.


Der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff: „Ein zentrales politisches Anliegen der CDU Deutschlands ist seit jeher der Schutz der natürlichen Lebengrundlagen. Und deshalb ist es richtig, dass wir als Unionsfraktion heute weitere Schritte unternommen haben, um den Klimaschutz in unserem Land voranzutreiben und bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Wir brauchen eine Politik mit Augenmaß, die die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammenführt und den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland nicht gefährdet. Und das ist uns heute mit dem auf den Weg gebrachten Gesetzes- und Verordnungspaket gelungen.“


Mit der heutigen Verabschiedung des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes für Deutschland wurde das Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2045 festgeschrieben und die Schritte auf dem Weg dorthin definiert. Ein zentrales Instrument für mehr Klimaschutz ist der seit 1. Januar 2021 geltende nationale Emissionshandel, der eine CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Gas und Öl vorsieht.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen zum Klima- und Energiepaket erfolgreich durchgesetzt, dass Vermieter nicht an den CO2-Heizkosten der Mieter beteiligt werden. „Das hätte vor allem die kleinen Vermieter getroffen, dem Verursacherprinzip widersprochen und die falschen Anreize gesetzt. Und deshalb haben wir hier nicht mitgemacht“, stellt Rouenhoff klar.


Die heute verabschiedete Carbon-Leakage-Verordnung entlastet Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Durch Kompensationszahlungen soll verhindert werden, dass Unternehmen und Arbeitsplätze in andere Länder mit geringeren Umwelt- und Klimastandards abwandern. Im parlamentarischen Verfahren konnte die Unionsfraktion erreichen, dass vor allem kleine und mittlere Betriebe, deren Jahresenergieverbrauch unter 10 Gigawattstunden liegt, stärker entlastet werden. Dadurch können jetzt auch die Gartenbaubetriebe im Kreis Kleve einen finanziellen Ausgleich beantragen.


Auch im Energiebereich sind wichtige Änderungen verabschiedet worden. So wurden der

Aufbau nationaler Wasserstoffnetze sowie die Befreiung des grünen Wasserstoffs von der

EEG-Umlage geregelt.


Landwirte erhalten wieder eine größere Planungs- und Investitionssicherheit beim Betrieb

flexibler Biogasanlagen. Der Anspruch auf Flexibilitätszuschlag für die bereits mit der

Flexibilitätsprämie geförderten Biogasanlagen wurde wieder eingeführt. Mit

Sonderausschreibungen für Wind- und Solarkraftanlagen wird der Ausbau der

erneuerbaren Energien beschleunigt, bis sich die Europäische Union auf neue Ausbauziele

für erneuerbare Energien bis 2030 geeinigt hat. Kommunen erhalten die Möglichkeit

künftig an den Erträgen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt

zu werden. Bisher war dies nur bei Windkraftanlagen möglich. Ferner wurden die

Genehmigungsverfahren zum Ersatz alter Windkraftanlagen vereinfacht, so dass bereits

vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik ausgestattet werden können.


Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 das überarbeitete Klimaschutzgesetz (KSG)

verabschiedet. Das KSG enthält neue Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (Reduktion der

CO2-Emissionen von 65 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990) und 2040 (Reduktion der

CO2-Emissionen von 88 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990) und 2045

(Treibhausgasneutralität).


Zeitgleich wurde die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

verabschiedet und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (RED II)

in nationales Gesetz umgesetzt. Im Energiebereich wurden das Erneuerbare-Energien-

Gesetz (EEG) und die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEG-VO), sowie das

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert.

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