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Datenschutzgrundverordnung: Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Der Deutsche Bundestag hat heute Abend das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Mit dem Gesetz soll der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegengewirkt werden. Grundlage ist eine entsprechende Forderung von CDU/CSU im Koalitionsvertrag, kleine und mittlere Unternehmen vor kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schützen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff mit.


„Mit dem Gesetz schützen wir insbesondere kleine Betriebe und Vereine auch bei uns im Kreis Kleve, die bisher schon bei geringfügigen Fehlern in ihrer Online-Präsenz – etwa im Impressum oder in der Datenschutzerklärung – kostenpflichtigen Abmahnungen ausgesetzt waren. Diesem fragwürdigen Geschäftsmodell wird nun ein Riegel vorgeschoben“, so Rouenhoff.


Um finanzielle Anreize für Abmahnungen zu verringern, kann der Abmahnende nun keinen Aufwendungsersatzanspruch bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet (u.a. DSGVO-Verstöße) mehr geltend machen. Ferner soll die Vertragsstrafe bei „geringfügigen“ Wettbewerbsverstößen auf 1.000 EUR begrenzt werden. Auch wird die Möglichkeit zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vereinfacht. In der Folge hat der zu Unrecht Abgemahnte einen Anspruch auf Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen.

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