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Rouenhoff: Bund erstattet Mittelständlern bis zu 4.000 Euro Beratungskosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert ab sofort Beratungen für die von der Corona-Pandemie betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (einschl. Freiberufler) bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.

Eine steigende Zahl von Unternehmen und Branchen sind von der Corona-Krise betroffen. Viele der betroffenen Unternehmen benötigen nun Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. „Die Corona-Pandemie hat viele deutsche Mittelständler in eine schwierige wirtschaftliche Lage gebracht. Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht nach den Soforthilfen jetzt auch eine unbürokratische Beratungsförderung von bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die Beratungsförderung hilft dem Mittelstand, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, erklärt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff.

Die neuen Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind heute (3. April 2020) in Kraft getreten und gelten befristet bis Ende des Jahres 2020.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.

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