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RP-Online: Steuerliche Nachteile für Grenzpendler seit Anfang Juli


Pendler in die Niederlande werden grundsätzlich am Arbeitsort besteuert, ihre Home-Office-Tage gemäß eines Abkommens mit den Niederlanden jedoch im Land des Wohnsitzes. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten sich die Niederlande und Deutschland darauf geeinigt, dass das Einkommen von Grenzpendlern nur in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbeit normalerweise geleistet worden wäre.


Ganz konkret: Ein Arbeitnehmer aus Deutschland, der normalerweise in den Niederlanden arbeitet, aufgrund der Pandemie aber im Home Office saß, hat seine Steuern weiterhin in den Niederlanden und nicht in Deutschland gezahlt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli aber nicht mehr.


„Da die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten in den vergangenen zwei Jahren aber für so viele Arbeitnehmer dauerhaft zur Realität geworden ist, gilt es diese als hochbürokratisch empfundene Rechtslage inklusive steuerlicher Nachteile an die neue Arbeitswelt anzupassen“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff. Darum habe er sich gemeinsam mit Kollegen, darunter auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn, schriftlich an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt. Das Ziel: Gemeinsam mit den Niederlanden Abhilfe schaffen und die bisherige arbeitnehmerfreundliche Regelung wieder einzuführen. Eine Antwort dazu steht noch aus.


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